Ambulante Rehabilitation
Je nach Kostenträger und Antragsweg gibt es unterschiedliche Formen der ambulanten Rehabilitation, die alle im Rückenzentrum am Michel durchgeführt werden können, solange der Kostenträger die private oder gesetzliche Krankenversicherung oder aber die Berufsgenossenschaft ist:
Ambulante Muskuloskelettale Rehabilitation (AMR)
Bei entsprechender Indikation (Link) kann Ihr Haus- oder Facharzt die AMR beim Kostenträger beantragen (Formular 60/61 bei den gesetzlichen Kassen). Die Dauer der AMR beträgt vier bis sechs Stunden pro Tag an vier bis fünf Tagen pro Woche.
Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)
Ist eine Privatversicherung oder Berufsgenossenschaft Kostenträger der Maßnahme, kann bei vorliegender Indikation (Link) eine EAP durchgeführt werden. Sie dauert zwei bis drei Stunden pro Termin und umfasst drei bis fünf Einheiten pro Woche.
Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation (AHB/AR)
Direkt nach einem stationären Krankenhausaufenthalt besteht bei entsprechender Indikation (Link) Anspruch auf eine AHB oder AR. Diese Maßnahme wird noch im Krankenhaus vom Reha-Casemanagement bzw. Sozialdienst beantragt. Sofern die gesetzliche Krankenversicherung Kostenträger der AHB/AR ist, kann diese im Rückenzentrum am Michel durchgeführt werden. Die Dauer beträgt wie bei der AMR jeweils vier bis sechs Stunden an vier bis fünf Tagen pro Woche.
Auch wer privat versichert ist oder über die Berufsgenossenschaft einen stationären Aufenthalt hinter sich hat, kann eine ambulante Rehabilitation in Anspruch nehmen. In diesen Fällen wird eine EAP durchgeführt, die ebenfalls bereits aus dem Krankenhaus heraus beantragt wird.
Inhalt der Ambulanten Rehabilitation
Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)
In den zwei bis drei Stunden Ihres Aufenthaltes im Rückenzentrum erhalten Sie Krankengymnastik (KG), Physikalische Therapie (PT) und Medizinische Trainingstherapie (MTT).
Ambulante Muskuloskelettale Rehabilitation (AMR / AHB / AR)
Hier werden die Einheiten KG, PT und MTT individuell um so genannte gesundheitsbildende Maßnahmen erweitert. Dazu gehören zum Beispiel Rückenschule, Entspannung, Ergotherapie, Gelenkschule, Funktionsgymnastik, Ernährungsberatung, Arbeitsplatzberatung, (Nordic-) Walking, Alltagstraining sowie psychologische und sozialdienstliche Beratung. Während des vier bis sechsstündigen Aufenthaltes wird ein Snack gereicht.
Ihr Weg zur Ambulanten Rehabilitation
AMR
Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt stellt bei entsprechender Indikation den Kostenträger fest und beantragt die AMR über die Formulare 60/61 bei der Krankenkasse oder G 100 bei der Rentenversicherung.
Achtung: In der Regel können Sie Ihre AMR nur im Rückenzentrum am Michel durchführen, wenn der Kostenträger eine gesetzliche Krankenkasse ist.
In diesem Fall stellt Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung zur Ambulanten Rehabilitation aus, die Sie dann bei uns im Rückenzentrum einreichen. Wir leiten die Verordnung an die Krankenkasse zur Genehmigung weiter. Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren im Falle einer Kostenzusage den Behandlungsbeginn mit Ihnen.
EAP
Wenn Sie privat versichert sind, stellt Ihr behandelnder Arzt Ihnen ein Rezept über EAP aus. Dieses reichen Sie dann bei Ihrer Versicherung ein. Sobald Sie eine Kostenzusage erhalten haben, melden Sie sich im Rückenzentrum und wir vereinbaren mit Ihnen den Beginn Ihrer Reha.
Ist die Berufsgenossenschaft der Kostenträger, erhalten Sie die Verordnung über EAP von Ihrem Unfallarzt. Nach erfolgter Kostenzusage vereinbaren wir mit Ihnen die Termine.
AHB/AR
Bereits während Ihres Krankenhausaufenthaltes kümmert sich das Reha-Casemanagement / der Sozialdienst um die Beantragung der AHB/AR. Wenn als Kostenträger die gesetzliche oder private Krankenversicherung oder auch die Berufsgenossenschaft ermittelt wird, können Sie bei der Antragsabwicklung problemlos das Rückenzentrum am Michel als gewünschte Reha-Einrichtung angeben. Nach erfolgter Kostenzusage werden wir vom Kostenträger informiert und setzen uns sogleich mit Ihnen in Verbindung, um die Behandlungstermine zu vereinbaren.
